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Internet zu langsam? Dein Recht auf Minderung – so gehst du vor

Internet-Deals Redaktion · 23. Februar 2026 · Lesezeit ca. 6 Min.

§ 57 Absatz 4 TKG. Klingt nach Behördendeutsch zum Wegnicken – ist aber einer der verbraucherfreundlichsten Paragrafen, die es im deutschen Telekommunikationsrecht je gab. Übersetzt steht da nämlich: Wenn dein Internetanschluss dauerhaft deutlich langsamer ist als vertraglich zugesagt, darfst du die Rechnung kürzen. Oder fristlos kündigen. Dein Anbieter muss dem nicht zustimmen.

Das Erstaunliche: Kaum jemand nutzt dieses Recht. Nicht, weil die Anschlüsse alle liefern, was auf dem Papier steht – sondern weil die wenigsten wissen, wie der Nachweis funktioniert. Genau den schauen wir uns jetzt an, Schritt für Schritt.

Was dir das Gesetz zusagt

In deinem Vertrag stehen drei Geschwindigkeitswerte: die maximale, die normalerweise zur Verfügung stehende und die minimale Datenübertragungsrate. Die findest du im Produktinformationsblatt, das dir der Anbieter beim Abschluss mitgeben musste. Falls du es nicht mehr hast: Auf der Website des Anbieters ist es meist beim jeweiligen Tarif verlinkt, oft ganz unten, ganz klein.

Wichtig ist: Es zählt nicht dein Gefühl („Netflix ruckelt“), sondern eine erhebliche, wiederholte Abweichung von diesen Werten. Und die stellst du nicht mit irgendeinem Speedtest fest, sondern mit dem offiziellen Werkzeug der Bundesnetzagentur: der Desktop-App von breitbandmessung.de. Nur deren Messprotokoll hat vor dem Anbieter – und notfalls vor Gericht – Gewicht.

Die Messkampagne: So gehst du vor

Der Ablauf ist strenger geregelt, als man denkt. Wer hier schludert, produziert ein wertloses Protokoll. Also der Reihe nach:

  1. Desktop-App installieren. Die Browser-Messung reicht nicht, die Smartphone-App auch nicht. Es muss die Desktop-App für Windows, macOS oder Linux sein.
  2. Rechner per LAN-Kabel an den Router anschließen. WLAN verfälscht das Ergebnis – und Messungen über WLAN werden für die Kampagne gar nicht erst gewertet. Kein LAN-Anschluss am Laptop? Ein USB-Adapter kostet um die 15 Euro.
  3. Alle anderen Geräte vom Netz nehmen. Wenn nebenan jemand streamt oder das Handy im WLAN ein Update zieht, misst du dessen Traffic mit. Die App weist darauf hin, prüfen musst du es selbst.
  4. 30 Messungen an 3 verschiedenen Kalendertagen durchführen – jeweils 10 pro Tag, mit den vorgeschriebenen Pausen dazwischen. Die App führt dich durch die Kampagne und sagt dir, wann du weitermachen darfst. Realistisch brauchst du pro Messtag etwa zwei Stunden, in denen der Rechner läuft.
  5. Protokoll herunterladen. Am Ende bekommst du ein PDF, das die Abweichung amtlich dokumentiert. Das ist dein Beweisstück.

Eine „erhebliche Abweichung“ liegt – vereinfacht gesagt – vor, wenn du an mindestens zwei Messtagen nicht ein einziges Mal 90 Prozent der Maximalgeschwindigkeit erreichst, wenn die normalerweise verfügbare Geschwindigkeit in zu vielen Messungen unterschritten wird oder wenn der Anschluss mehrfach unter das vertragliche Minimum fällt. Die App wertet das automatisch aus und sagt dir am Ende klipp und klar, ob dein Ergebnis die Schwelle reißt.

Protokoll in der Hand – und jetzt?

Jetzt schreibst du deinem Anbieter. Kein Anruf bei der Hotline, in der die Warteschleife Vivaldi spielt und am Ende niemand etwas notiert – sondern schriftlich, mit dem Messprotokoll im Anhang. Zwei Wege stehen dir offen:

Weg 1: Minderung. Du kürzt die Monatsrechnung in dem Verhältnis, in dem die tatsächliche Leistung hinter der vertraglichen zurückbleibt. Kommt bei deinem 100-Mbit-Anschluss dauerhaft nur die Hälfte an, ist eine Kürzung um einen entsprechenden Anteil das naheliegende Modell: Aus 39,99 € im Monat werden dann eben rund 20 €. Der Vertrag läuft dabei normal weiter – du zahlst nur eben weniger, bis der Anbieter liefert. Kündige die Minderung schriftlich an, nenne den Betrag und verweise auf das Messprotokoll. Einfach kommentarlos weniger überweisen ist keine gute Idee; mit Ankündigung und Protokoll bist du dagegen auf der sicheren Seite.

Rechne kurz durch, was das bedeutet: 20 € weniger im Monat sind 240 € im Jahr. Das ist kein Kleingeld – und oft genug der Moment, in dem der Anbieter plötzlich doch einen Techniker findet. Der kommt dann zwar klassisch „zwischen 8 und 16 Uhr“, aber immerhin: Es bewegt sich was.

Weg 2: Außerordentliche Kündigung. Du setzt dem Anbieter eine angemessene Frist, die Leistung zu erbringen. Lässt er sie verstreichen, darfst du ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist raus – auch mitten in der Mindestlaufzeit. Gerade wenn du ohnehin unzufrieden bist, ist das oft der attraktivere Hebel: Der Markt gibt einiges her, wie unser Vergleich von DSL, Kabel und Glasfaser zeigt.

Stellt sich der Anbieter quer, kannst du kostenlos die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur einschalten. Das dauert zwar, erzeugt aber erstaunlich oft Bewegung – viele Anbieter lenken schon ein, wenn das Schlichtungsverfahren nur angekündigt wird.

Was du erfahrungsgemäß als erste Reaktion bekommst, ist übrigens keine Minderung, sondern ein Gegenangebot: ein Tarif-Upgrade zum alten Preis, ein paar Monate Rabatt, manchmal ein neuer Router. Das kann fair sein – aber lass dich nicht mit einem „Wir prüfen das“ vertrösten, ohne dass ein Datum genannt wird. Setze Fristen, notiere dir jede Zusage mit Datum und Namen, und heb die Messprotokolle auf. Wer sauber dokumentiert, sitzt in dieser Verhandlung am längeren Hebel.

Ein ehrliches Wort zur Erfolgsquote

Nicht jede gefühlte Schneckenleitung reißt die gesetzliche Schwelle. Kabel-Anschlüsse etwa liefern vormittags oft brav ihre Werte und brechen erst abends ein – wenn deine Messtage das nicht abbilden, sieht das Protokoll besser aus als dein Alltag. Miss deshalb dann, wenn es bei dir hakt. Die Kampagne verteilt sich ohnehin über mehrere Tage, also leg mindestens einen Messtag auf den Feierabend.

Und manchmal ist das Ergebnis auch unbequem: Der Anschluss liefert, was vereinbart war – es war nur eben wenig vereinbart. Ein „bis zu 50 Mbit“-Tarif, der 45 liefert, ist juristisch in Ordnung, praktisch aber vielleicht trotzdem zu knapp für deinen Haushalt. Dann hilft keine Minderung, sondern nur ein besserer Tarif. Wirf einen Blick in unseren Internet-Vergleich – oder lass dich über unseren kostenlosen Rückruf beraten, welcher Anschluss an deiner Adresse tatsächlich verfügbar ist.

Unterm Strich gilt: Das Gesetz ist auf deiner Seite, aber es verlangt dir eine saubere Beweisführung ab. Drei Nachmittage Messaufwand gegen dauerhaft zu hohe Rechnungen – ehrlich gesagt ein ziemlich fairer Tausch.

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