Handyvertrag kündigen: Fristen, Kündigungsbutton, Rufnummernmitnahme
Der Frühling ist traditionell die Zeit des Ausmistens – Keller, Kleiderschrank, Abo-Sammlung. Beim Handyvertrag drücken sich trotzdem viele. Zu kompliziert, zu viel Papierkram, und am Ende ist man drei Tage nicht erreichbar? Diese Sorgen stammen aus einer anderen Zeit. Einen Handyvertrag zu kündigen ist heute in zehn Minuten erledigt, die Rufnummer zieht ohne Funkloch mit um, und die Fristen sind so verbraucherfreundlich wie nie. Man muss nur wissen, in welcher Reihenfolge man vorgeht.
Deshalb gibt es diesen Artikel als Zeitplan – von sechs Wochen vor dem Wunschtermin bis zum Tag danach.
Zuerst: Welche Frist gilt bei dir?
Die Rechtslage ist erfreulich übersichtlich. Seit der TKG-Reform von Dezember 2021 gilt: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit (meist 24 Monate) verlängert sich dein Vertrag nicht mehr um ein weiteres Jahr, sondern läuft auf unbestimmte Zeit weiter – und ist dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Die berüchtigte Situation „einen Tag verpasst, zwölf Monate gefangen“ existiert nicht mehr.
Konkret heißt das: Kündigst du am 23. März, bist du am 23. April raus. Steckst du noch in der Mindestlaufzeit, wirkt die Kündigung zu deren Ende – vorausgesetzt, sie geht spätestens einen Monat vorher ein. Wann deine Mindestlaufzeit endet, steht im Kundenportal, in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung.
Zwei Sonderfälle verdienen einen Satz: Bei einer Preiserhöhung oder Vertragsänderung zu deinen Ungunsten hast du ein Sonderkündigungsrecht, meist mit einer Reaktionsfrist von drei Monaten ab Mitteilung. Und wer dauerhaft kein Netz an seinem Wohnort hat, kann über eine außerordentliche Kündigung verhandeln – das ist allerdings zäher und braucht Dokumentation.
Sechs Wochen vorher: den Nachfolger klären
Kündigen ohne Plan B ist wie ausziehen ohne neue Wohnung. Also erst vergleichen, dann kündigen. Nimm dir eine halbe Stunde und rechne dein Verbrauchsprofil durch: Wie viele GB brauchst du wirklich, welches Netz funktioniert an deinen Alltagsorten, Laufzeit oder Flex? Falls du bei der letzten Frage schwankst, hilft unser Vergleich Prepaid oder Vertrag weiter. Den Marktüberblick liefert der Tarifvergleich, und wenn zwei Kandidaten übrig bleiben, stell sie im Direktvergleich gegeneinander.
Ein Tipp, der bares Geld wert sein kann: Manche Anbieter machen Bestandskunden nach der Kündigung plötzlich erstaunlich gute Rückholangebote. Darauf spekulieren solltest du nicht – aber wenn das Angebot kommt, rechne es nüchtern gegen den neuen Tarif. Gefühlte Treue-Rabatte entpuppen sich beim Nachrechnen öfter als Mogelpackung.
Fünf Wochen vorher: kündigen – am besten per Button
Seit Juli 2022 muss jeder Anbieter auf seiner Website einen Kündigungsbutton bereitstellen – gut auffindbar, meist beschriftet mit „Verträge hier kündigen“. Der Weg über den Button hat einen entscheidenden Vorteil: Der Anbieter muss dir den Eingang der Kündigung sofort elektronisch bestätigen. Diese Bestätigung ist dein Beleg. Speichern, nicht löschen.
Ein Anruf bei der Hotline tut es theoretisch auch, praktisch aber bitte nicht: Was am Telefon besprochen wurde, lässt sich später schwer beweisen – und erfahrungsgemäß endet so ein Gespräch gern in einer Rückhol-Schleife, in der dir dreimal ein neues Angebot gemacht wird, bevor die Kündigung überhaupt aufgenommen ist. Der Button diskutiert nicht.
Wichtig bei der Kündigung: Kreuze an beziehungsweise schreibe dazu, dass du deine Rufnummer mitnehmen möchtest. Das verpflichtet den Anbieter zu nichts Neuem, signalisiert aber sauber, dass gleich eine Portierungsanfrage kommt.
Vier Wochen vorher: neuen Tarif mit Portierung bestellen
Jetzt bestellst du den neuen Tarif und gibst im Bestellprozess an: Rufnummer mitnehmen, bisheriger Anbieter, Nummer, Name exakt wie beim Altanbieter hinterlegt. Dieser letzte Punkt ist der häufigste Stolperstein – wenn beim alten Anbieter „Max Mustermann“ steht und du beim neuen „M. Mustermann“ einträgst, platzt die Portierung. Also vorher im alten Kundenkonto nachsehen, wie du dort registriert bist.
Den Rest erledigen die Anbieter untereinander. Die Nummer wechselt in der Regel zum Vertragsende, auf Wunsch bei vielen Anbietern auch schon früher. Der Umschalttag selbst ist unspektakulär: ein paar Stunden, in denen die Nummer wandert, angekündigt per SMS. Von „drei Tage nicht erreichbar“ kann keine Rede mehr sein.
Übrigens: Die Mitnahme funktioniert sogar dann noch, wenn du sie beim Kündigen vergessen hast – bis zu 123 Tage nach Vertragsende kannst du deine alte Nummer noch zum neuen Anbieter holen. Und die Kosten? Der Altanbieter darf für die Portierung eine kleine Gebühr von maximal 6,82 € verlangen, viele verzichten inzwischen darauf. Auf der anderen Seite schreiben dir etliche neue Anbieter für die mitgebrachte Nummer einen Wechselbonus gut. Unterm Strich verdienst du an der Portierung also oft sogar.
Zwei Sonderfälle: Widerruf und Prepaid
Falls du gerade erst einen neuen Vertrag abgeschlossen hast und ihn schon bereust: Bei Online- und Telefonabschlüssen hast du 14 Tage Widerrufsrecht. Das ist keine Kündigung, sondern macht den Vertrag rückwirkend ungeschehen – ohne Angabe von Gründen, formlos in Textform. Eine Mail genügt, das Datum des Vertragsschlusses zählt. Wer also nach drei Tagen merkt, dass das gepriesene Netz im eigenen Schlafzimmer nicht existiert, muss keine 24 Monate absitzen.
Und Prepaid? Da gibt es formal oft gar nichts zu kündigen – die Karte läuft einfach aus, wenn du sie nicht mehr auflädst. Zwei Dinge lohnen sich trotzdem: Erstens die Rufnummer rechtzeitig portieren, bevor der Anbieter die inaktive Karte deaktiviert. Zweitens das Restguthaben auszahlen lassen – darauf hast du einen Anspruch, auch wenn manche Anbieter den Prozess so gut verstecken, als ginge es um Staatsgeheimnisse. Ein formloses Schreiben mit IBAN und Kundennummer reicht – notfalls hilft die Verbraucherzentrale mit einem Musterbrief weiter.
Nach dem Wechsel: drei Dinge, die gern vergessen werden
- Schlussrechnung kontrollieren. Restguthaben, anteilige Grundgebühr, eventuell zu viel gezahlte Beträge – der alte Anbieter muss sauber abrechnen. Tut er es nicht von selbst, fordere es schriftlich ein.
- Einzugsermächtigung im Blick behalten. Nach der letzten Rechnung sollte nichts mehr abgebucht werden. Falls doch: Lastschrift zurückgeben und nachfragen.
- Neue SIM oder eSIM rechtzeitig aktivieren. Wie der digitale Weg funktioniert und wo er hakt, steht in unserer eSIM-Anleitung.
Bleibt die Gretchenfrage: Lohnt der ganze Aufwand? Fast immer. Wer seinen Vertrag vier, fünf Jahre nicht angefasst hat, zahlt mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich mehr pro Gigabyte als der Markt verlangt – Altverträge werden nicht automatisch billiger, nur älter. Eine Stunde Aufwand, verteilt über sechs Wochen, gegen jahrelang zu hohe Grundgebühren: Diese Rechnung geht praktisch immer für dich auf. Und falls du dir beim Vergleichen unsicher bist, welcher Tarif zu deinem Profil passt – über unseren kostenlosen Rückruf gehen wir das gemeinsam durch.
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