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Umzug mit Internetvertrag: Mitnehmen, kündigen oder neu abschließen?

Internet-Deals Redaktion · 4. Mai 2026 · Lesezeit ca. 6 Min.

Als Jonas und Miriam im April die Zusage für ihre neue Wohnung bekamen, war die To-do-Liste lang: Nachmieter finden, Küche verkaufen, Transporter mieten. Der Internetvertrag stand ganz unten. Ein Anruf beim Anbieter, dachten die beiden, das erledigt man in der Woche vor dem Umzug. Das Ergebnis: fünf Wochen ohne Anschluss in der neuen Wohnung, Homeoffice über den Handy-Hotspot und eine Techniker-Hotline, die in der Warteschleife immer dieselben acht Takte Klaviermusik spielte.

Muss nicht sein. Der Umzug mit Internetvertrag ist rechtlich klar geregelt – man muss die Regeln nur kennen und rechtzeitig loslegen. Gerade jetzt im Mai, mitten in der Umzugssaison, lohnt sich der Überblick: Wann zieht dein Vertrag mit, wann darfst du sonderkündigen, und wie sieht ein Zeitplan aus, der wirklich funktioniert?

Die Grundregel: Dein Vertrag zieht mit – wenn der Anbieter kann

Das Telekommunikationsgesetz ist hier erfreulich eindeutig. Bietet dein Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung auch an der neuen Adresse an, muss er den Vertrag dort zu unveränderten Bedingungen fortführen. Gleicher Preis, gleiche Leistung, gleiche Restlaufzeit. Der Umzug ist ausdrücklich kein Anlass für einen neuen 24-Monats-Vertrag – auch wenn manche Hotline das gern anders erzählt und dir bei der Gelegenheit gleich ein "Upgrade" andrehen will. Du musst nichts Neues unterschreiben.

Einen Haken gibt es allerdings: Der Anbieter darf für den Umzug ein einmaliges Entgelt verlangen. Das muss angemessen sein, in der Praxis liegen die Beträge meist irgendwo zwischen 30 und 70 Euro. Manche Anbieter verzichten aus Kulanz komplett darauf, vor allem wenn du freundlich fragst und schon länger Kunde bist. Fragen kostet nichts, das Umzugsentgelt schon.

Sonderkündigungsrecht: Wenn am neuen Wohnort nichts geht

Interessant wird es, wenn dein Anbieter an der neuen Adresse nicht liefern kann. Dann greift § 60 Abs. 2 TKG: Du darfst den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen – völlig egal, wie lange er eigentlich noch läuft. Selbst ein frisch abgeschlossener 24-Monats-Vertrag ist dann nach einem Monat Geschichte. Die Kündigung wird frühestens zum Umzugstermin wirksam, du kannst also nicht schon Wochen vorher aussteigen und in der alten Wohnung ohne Netz sitzen.

Und jetzt der Teil, den erstaunlich viele nicht wissen: Das Sonderkündigungsrecht gilt auch dann, wenn der Anbieter am neuen Ort nur eine schlechtere Leistung anbietet. Du hast bisher 250 Mbit über Kabel, am neuen Wohnort gibt es vom selben Anbieter nur DSL mit 50 Mbit? Das ist nicht die vereinbarte Leistung – du darfst raus. Der Anbieter muss liefern, was im Vertrag steht, nicht irgendetwas.

Zum Ablauf: Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen, mit neuem Wohnort und Umzugsdatum. Als Nachweis verlangen die meisten Anbieter eine Kopie des neuen Mietvertrags oder eine Meldebescheinigung. Schick das direkt mit, das spart eine Runde Briefwechsel. Falls sich der Anbieter querstellt, obwohl er nachweislich nicht liefern kann, hilft die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur weiter – kostenlos.

Der Zeitplan: acht Wochen rückwärts gerechnet

Techniker-Termine sind das Nadelöhr. Wer zu spät dran ist, wartet – im schlimmsten Fall wochenlang. So gehst du es an:

  1. 8 Wochen vorher: Verfügbarkeit an der neuen Adresse prüfen. Was liegt dort an – DSL, Kabel, Glasfaser? Ein Blick in unseren Anschluss-Vergleich hilft bei der Einordnung, falls du die Wahl hast.
  2. 6 Wochen vorher: Anbieter über den Umzug informieren. Die meisten haben dafür ein Online-Formular. Wunschtermin für die Umschaltung angeben – idealerweise ein, zwei Tage nach dem Einzug.
  3. 4 Wochen vorher: Falls Sonderkündigung: jetzt kündigen und parallel den neuen Vertrag abschließen. Neukunden-Aktionen vergleichen lohnt sich, die Preisunterschiede sind erheblich – unser Internet-Vergleich zeigt die aktuellen Angebote.
  4. 2 Wochen vorher: Techniker-Termin bestätigen lassen und in den Kalender eintragen. Klassiker: "zwischen 8 und 16 Uhr" – plane den Tag großzügig.
  5. Umzugstag: Router nicht im ersten Karton vergraben. Er gehört in die Tasche mit den wichtigen Dingen, zusammen mit Zugangsdaten und Kabeln.
  6. Nach dem Einzug: Speedtest machen. Kommt deutlich weniger an als vereinbart, hast du Rechte – welche genau, haben wir im Artikel zum Minderungsrecht bei zu langsamem Internet aufgeschrieben.

Die zwei teuersten Fehler

Fehler Nummer eins: einen neuen Vertrag am neuen Wohnort abschließen, bevor der alte geklärt ist. Klingt banal, passiert aber ständig, weil die Neukundenpreise so verlockend sind. Wenn dein alter Anbieter am neuen Ort liefern kann, hast du kein Sonderkündigungsrecht – und zahlst dann monatelang doppelt. Erst prüfen, dann unterschreiben.

Fehler Nummer zwei: den Umzug erst in der Woche vor dem Einzug melden. Die Umschaltung selbst ist oft schnell erledigt, aber wenn ein Techniker in die Wohnung muss (bei Kabel und Glasfaser fast immer, wenn dort vorher kein aktiver Anschluss war), entscheidet die Terminlage. Und die ist in der Umzugssaison zwischen Mai und September gefühlt immer angespannt.

Ein dritter Punkt, kein Fehler, aber eine verpasste Chance: Der Umzug ist der beste Moment, den eigenen Tarif grundsätzlich zu hinterfragen. Wenn an der neuen Adresse Glasfaser liegt, du aber seit Jahren auf einem alten DSL-Tarif sitzt, lohnt der Wechsel oft doppelt – mehr Leistung für ähnliches Geld. Wie weit der Ausbau inzwischen ist und was ein Glasfaser-Anschluss kostet, steht in unserem Glasfaser-Überblick.

Was heißt das für dich?

Kurz gefasst: Kann dein Anbieter an der neuen Adresse liefern, nimmt er den Vertrag mit – zu identischen Konditionen, gegen ein einmaliges Umzugsentgelt. Kann er nicht (oder nur schlechter), bist du mit Monatsfrist raus, egal wie lang die Restlaufzeit ist. Und der ganze Ablauf steht und fällt mit dem frühen Start: Acht Wochen Vorlauf sind kein Luxus, sondern die realistische Untergrenze, wenn du am Einzugstag nicht offline sein willst.

Unsicher, was an deiner neuen Adresse die beste Option ist? Wir schauen kostenlos drauf – einfach über unser Rückruf-Formular melden, dann gehen wir die Verfügbarkeit gemeinsam durch. Jonas und Miriam hätte das fünf Wochen Hotspot-Homeoffice erspart.

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